Singen und Nichtsingen in Finnland

Wer auf der Autostraße die unendlichen finnischen Wälder an sich vorbeiziehen lässt, braucht akustische Begleitung. Einmal in der Woche ist das die Sendung „Auf diese Platten werde ich nicht verzichten.“ (Auf Finnisch etwas knapper: „Näistä levyistä en luovu.“)

Ja, es heißt wirklich „Platten“, nicht „Stücke“ oder „Songs“ – wie wenn es noch immer um Vinyl ginge wie in der Kindheit der Zuhörerinnen und Zuhörer. In die Sendung werden Menschen eingeladen, die etwas mit Musik zu tun haben. Opernsänger wie Waltteri Torikka Musical-Stars wie Anna-Maija Tuokko präsentieren ihre persönliche Auswahl: Kinderlieder, Kammermusik, Filmmusik, Hits der Spice Girls…

„Hast du die Platte?“

„Nicht verzichten“: Es geht natürlich um Musik, aber der Titel ist gewählt, als ginge es noch um den Besitz des Tonträgers. „Hast du die Platte?“ war in den 1960er- und 1970er-Jahren noch eine alltägliche Frage, und wer die Platte „hatte“, hatte auch Zugang zum betreffenden Musikstück.

Im realen Finnland 2026, außerhalb des Retro-Mediums, hat sich Musik als Besitz längst erledigt. Jeder kann mit einem Klick ein Lied abspielen – dank dem Internet bzw. einem Streaming-Abo. Der Zugang zu einem Stück ist keine Frage mehr. Das Problem hat sich umgedreht: Jetzt ist das Thema die Beschallung. Wer sich gegen eine Beschallung nicht wehren kann, hat ein Recht auf Schadenersatz.

3250 Euro Schadenersatz

Seit Menschengedenken wird an finnischen Schulen beim Abschlussfest vor den Sommerferien der 300 Jahre alte „Sommerchoral“ (suvivirsi) gesungen: „Schon ist die liebe Zeit gekommen, der süße Sommer.“ Dann geht es weiter mit Blumen, die alles schöner machen, mit der Sonne, die wieder wärmer scheint, usw.

Wie schrecklich! Dass sein Sohn dieses Lied ohne Warnung über sich ergehen lassen musste, hat einen Vater aus der südfinnischen Stadt Espoo in Rage gebracht. Er protestierte öffentlich, drohte sogar, die Sache vor Gericht zu bringen: Der Bub wurde offensichtlich diskriminiert, indem er gezwungen wurde, den „Sommerchoral“ anzuhören.

Es ging ihm nicht um die Blumen und die Sonne, sondern darum, dass sich der Text in den Versen 2 bis 6 ungeschminkt an Gott wendet: „Erneut ergrünen Wiesen und das Feld im Tal. Die Bäume im Walde rauschen im Blätterkleid. Das mahnt uns an deine Güte, Gott, verkündet deine Wunder von Jahr zu Jahr…“

Man habe den Schüler nicht gewarnt, dass bei diesem Anlass ein Lied mit christlichem Inhalt gesungen würde. Das ist der Vorwurf, mit dem sich die staatliche Stelle für „Nicht-Diskriminierung und Gleichberechtigung“ (laut der englischen Website: „The Na­tional Non-Dis­crim­i­na­tion and Equal­ity Tri­bunal of Finland“) auseinandergesetzt hat. Ihre Antwort: Die Schule möge dem Schüler 2500 Euro Schadenersatz zahlen, dem Vater 750 Euro. Der Schule aber wurden 10.000 Euro Strafe angedroht für den Fall, dass sie in Zukunft keine Warnung vor solchen Übergriffen ausspricht.

Dazu muss man wissen, dass der Schaden aus Sicht des Kindes größer war, als nur das Sommerlied anhören zu müssen. Schon im Advent war er gezwungen, das über hundert Jahre alte Lied vom kleinen Spatz am Weihnachtsabend zu durchleiden, in dessen dritter Strophe der Zuhörer unvermittelt mit dem Wort „Gott“ konfrontiert wird.

Singen wäre besser

In früheren Zeiten hätte sich dieses Problem anders gelöst. Ein Lied war noch vor wenigen Jahrzehnten nicht ein Stück, das die Kinder anhören müssen, sondern ein Stück Musik, das alle miteinander singen. Sie hatten es eingeübt, sie kannten seine Geschichte, für sie war das gemeinsame Singen ein Teil ihrer Kultur, eine Pflicht, oft auch eine Freude. Der Sommerchoral wäre nicht über sie gekommen wie ein Naturereignis, sondern Teil ihres Alltags gewesen – wie das Christentum, das zu ihrer Heimat gehört wie Fische in den Tausenden von Seen und die karelische Pirogge. Man sang beim Wandern, bei der Arbeit, am Schulanfang, in der Familie…

Man hat sich ein Lied erarbeitet, zu eigen gemacht und sich dann allenfalls davon entfernt. Wer es konnte, kaufte sich eine Schallplatte, auf der eine Produktion festgehalten wurde, mit professionellem Chor und Orchester. Es gab Musik, die man selbst produzierte, und Musik, die man hörte. Aber auch das ist lange her.

Musik hören, Teil 2

Um die Jahrhundertwende war Peter Altenberg „während 23 Saisonen“ zur Sommerfrische in Gmunden. Der Uhrmacher hatte in seinem Laden ein Grammophon, und einer der schönsten Texte, die Altenberg geschrieben hat, dreht sich darum, dass man beim Uhrmacher für ein paar Groschen ein Musikstück hören konnte. Nein, er dreht sich natürlich nicht darum, die Geschichte setzt es stillschweigend voraus. Er brauchte keine Erklärung, dass das in Gmunden die beste Möglichkeit war, ein Musikstück eigener Wahl zu hören.

Es ist eine wehmütige Geschichte, in der sich ein Kunde und eine Kundin um ein paar Fußbreit näherkommen, weil sie das Stück gemeinsam hören. Dann aber fanden sich je länger je häufiger auch Wirtschaften und Vereinslokale mit Grammophonen und Plattensammlungen – und in begüterten Heimen, so dass sich  der Wunsch entwickeln konnte, ein Konzert privat zu hören, in den eigenen vier Wänden, so wie die Adeligen in früheren Zeiten. Liebespaare drehten sich in ihrer Wohnung nach Grammophonmusik im Tanz. Und das Angebot des Gmundener Uhrmachers war überholt. „Der Herbst kam, und die Esplanade wurde licht von gelben spärlichen Blättern,“ schreibt Altenberg 1908. „Da wurde denn auch das Grammophon im Uhrmacherladen eingestellt, weil es sich nicht mehr rentierte.“

Sechzig Jahre später

Zwei junge Leute treffen sich vor der Jukebox. Jeder hat eine Münze in der Hand und will der erste sein. Das ist die rasantere und plattere Version der Geschichte aus dem Jahr 1965. Die bereits arrivierte Schlagersängerin Sheila gibt sie mit dem Nachwuchstalent Akim in einem Duett wieder. Es kommt zu einem Disput, in dem in dem jeder sagt: „Ich bin dran“ – bis es sich so wunderbar fügt, dass sich beide denselben Titel gewünscht haben. Es ist der Beginn einer langen Freundschaft.

Gemeinsames Musikhören ist 1908 wie 1965 an die Rillen einer harten, schwarzen Scheibe gebunden. Wer sie selber zu Hause hat, muss sie anfassen, aus der Hülle ziehen und auf den Teller legen. Der Uhrmacher überlässt das aber nicht seinen Kunden, und der Apparat in der Bar verhindert ebenfalls, dass die Kundschaft die Platten zerkratzen könnte.

Wer ein bestimmtes Lied hören will, ohne dafür Geld auszugeben, hat über Jahrzehnte nur die Wahl, dem Radio zu schreiben und zu hoffen, dass sein Wunsch in der Wunschkonzert-Sendung berücksichtigt wird. Wenn er Glück hat, hört er es am Montagabend über den Äther. Ein elektronisches Medium ist dazwischengeschaltet mit einer Redaktion, die die Macht hat, Wünsche zu erfüllen oder auszusortieren.

Das lästige Grammophon

Dass das das Musikhören privatisiert wird, zeigt sich an den Beschwerden über das Grammophon. Es wird zunächst für öffentliche Veranstaltungen genutzt und bewundert. Aber je mehr Leute sich eines leisten können, desto stärker wird es als Belästigung empfunden, wenn seine Laute nach außen dringen.

George Robert Sims (1906):

»Mabel!« rief Kaudel entsetzt. »Du wirst doch nicht auf die Idee gekommen sein, ein Grammophon zu kaufen?«
»Doch, und zwar ein herrliches. Und fünfzig Walzen habe ich gekauft. Warte nur einen Augenblick — jetzt sollst du etwas Lustiges hören!«
Kaudel setzte sich auf einen Vorplatzstuhl und starrte entsetzt aufs Barometer. Ein Grammophon! Das Haus, worin er arbeiten und sein Brot verdienen mußte, überflutet von Musik! (Die junge Frau Kaudel, Kap. 15)

Otto Julius Bierbaum (1908):

„Der Kinematographenunfug in Florenz ist wirklich abscheulich, denn er geht mit einem greulichen Mißbrauch von Grammophonen einher, die ganze Stadtviertel mit ihrem blechheiseren Gegröle erfüllen.“ (Blätter aus Fiesole, Kap. 3)

Franz Kafka (1914/15):

„Eben begann ein in besseren Stadtvierteln ausgedientes Grammophon mörderisch zu spielen.“ („Der Prozess“)

Otto Ernst (1918):

„… ein allerflüchtigster Blick durch die Türspalten mag genügen, um vor allen Dingen festzustellen, daß im Wohnzimmer ein Grammophon steht, mit einem Schalltrichter so groß wie die Posaune des jüngsten Gerichtes. Die Auswürfe dieses Apparats, die vorwiegend bei offenen Fenstern produziert werden, sind denn auch seit Jahren im ganzen Regierungsbezirk belieb.“ (August Gutbier oder Die sieben Weisen im Franziskanerbräu, Kap. 2)

Felix Salten (1928):

„Hie und da kreischte ein heiseres Grammophon und wirkte wie eine Insulte.“ (Martin Overbeck, Kap. 1)

Franz Werfel (1939):

„Das Grammophon, das ein paar Minuten lang Atem geschöpft hatte, heulte von neuem los.“ (Der veruntreute Himmel, Kap. 3)